§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Die SuitePad GmbH (nachfolgend SuitePad genannt) bietet ihren Kunden eine Lösung zum Ersatz der Informationsmaterialien im Hotelzimmern durch Tablets und die mobilen Endgeräte der Gäste an. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung der SuitePad-App, des dazugehörigen Verwaltungssystems (Backend) und der Hardware an den Kunden. Dies schließt alle Updates und Versionsänderungen der Software während der Vertragslaufzeit ein. SuitePad bietet den Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, ihren Hotelgästen den Zugriff auf die in der Software enthaltenen Informationen und Dienste auch über deren eigene Smartphones, Tablets oder Laptops zu ermöglichen (SuitePad BYOD). Für die Überlassung und Vermietung der Soft- und Hardware gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der genaue Leistungsumfang einschließlich der Vergütung ergibt sich aus dem vom Kunden gegengezeichneten Angebot von SuitePad.

§ 2 Bereitstellung der Software

SuitePad stellt die im Angebot genannte Software nach Maßgabe folgender Bestimmungen zur Verfügung.

2.1 Anpassung

(1) SuitePad passt die Software nach individueller Absprache zwischen den Parteien an. Mit Nutzung der Software nimmt der Kunde die Anpassungen ab.

(2) Der Kunde räumt SuitePad für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Inhalten (Texte, Fotos, Grafiken etc.) ein, die er SuitePad zum Zwecke der Anpassung der Software an die Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung stellt. Dies gilt sowohl für Inhalte, die der Kunde direkt an SuitePad übermittelt, als auch für Inhalte, die SuitePad auf andere Weise mit Zustimmung des Kunden erhält (z.B. durch Herunterladen von Inhalten von der Website des Kunden). SuitePad kann diese Inhalte verwenden, um die Software an die Kundenvorgaben anzupassen, z.B. durch Individualisierung mit dem Logo und der Marke des Kunden, Fotos des Hotels oder Informationstexten. SuitePad kann diese Inhalte auch verwenden, wenn es die vom Kunden angepasste SuitePad-Software als Referenz in seiner eigenen Werbung verwendet.

(3) Der Kunde wird SuitePad nur solche Inhalte zur Verfügung stellen, für die er berechtigt ist, die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er SuitePad die Zustimmung zum Download der Inhalte von seiner Website erteilt hat.

2.2 Überlassung der Software

(1) Die SuitePad Software wird mit der bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionalität überlassen und SuitePad wird nach eigenem Ermessen wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um die Software kontinuierlich zu verbessern. Der verschuldensunabhängige Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 356a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(2) Um die Funktionsfähigkeit der SuitePad-Software zu gewährleisten, sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich: https://www.suitepad.de/en/requirements. Da die technischen Voraussetzungen für den Gesamterfolg der Implementierung von Bedeutung sind, kann SuitePad den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn SuitePad Kenntnis davon erlangt, dass die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und Ersatz der durch die nutzlose Bereitstellung der Software und der Hardware entstandenen Kosten sowie des entgangenen Gewinns für die Dauer der Laufzeit verlangen, in der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder werden. SuitePad hat kein Kündigungsrecht, wenn beide Parteien die technischen Voraussetzungen des Kunden vor der Installation prüfen und SuitePad das technische Setup per E-Mail-Bestätigung freigibt.

(3) SuitePad gewährleistet, dass der vertraglich vereinbarte Zustand der Software während der Laufzeit des Vertrages erhalten bleibt und dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. SuitePad wird Sach- und Rechtsmängel der Software innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung kommt SuitPad auch durch die Bereitstellung von Updates nach, die mit einer automatischen Installationsroutine versehen sind.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, SuitePad Mängel an der Software unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei Sachmängeln hat dies unter Angabe des Zeitpunkts des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände zu erfolgen.

2.3 Lizenzerteilung

Vorbehaltlich der Zahlung der Vergütung gemäß § 4 dieses Vertrages erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an der Software für die Dauer dieses Vertrages. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ausführen der installierten Software zu den vertraglichen Zwecken. Darüber hinaus ist der Kunde nur dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die hierfür erforderlichen Informationen von SuitePad auf Anfrage des Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden.

§ 3 Bereitstellung der Hardware